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10.6.2010 von administrator.
Laut soeben veröffentlichter Pressemiteilung Nr. 42/09 des Bundesarbeitsgerichts konnte die unter dem Spitznamen “Emmely” bekannt gewordene Arbeitnehmerin eines Einzelhandelsgeschäftes sich nach ihrem Unterliegen in zwei Vorinstanzen nunmehr erfolgreich gegen eine ihr gegenüber ausgesprochene Kündigung wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 € zur Wehr setzen.
Das BAG verwies in seiner Entscheidung vom 10.06.2010 (Az. 2 AZR 541/09) darauf, dass ein vom Arbeitnehmer vorsätzlich begangener Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen kann, wenn der damit verbundene Schaden gering sei, jedoch ist nicht jedes diesbezügliche Fehlverhalten geeignet einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen. Vielmehr müsse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der gegenseitigen Interessen der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers entschieden werden, ob ein wichtiger Grund angenommen werden könne.
Diese Abwägung hatte im vorliegenden Fall dazu geführt, dass das Interesse der bereits seit über 30 Jahren im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmerin am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes das Interesse des Arbeitgebers an der Entfernung der Arbeitnehmerin, nachdem der Kündigungssachverhalt in vielerlei Hinsicht atypisch und einmalig sei, so dass, insbesondere vor dem Hintergrund des doch äußerst geringen Schadens vor Ausspruch der Kündigung als milderes Mittel eine Abmahnung der Arbeitnehmerin erforderlich gewesen wäre.
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1.6.2010 von administrator.
Die Bundesarbeitsministerin von der Leyen gab in einem Interview bekannt, dass der Weg für die Einführung eines Mindestlohnes für das Pflegepersonal nach entsprechenden Verhandlungsgesprächen mit der FDP nunmehr frei sei. Wenn möglich soll die Rechtsverordnung, welche den von der sogenannten Findungskommission als Lohnuntergrenze festgesetzten Mindestlohn in Höhe von 8,50 € in den alten Bundesländern und in Höhe von 7,50 € in den neuen Bundesländern vorschreibt, bereits zum 01.07.2010 in Kraft treten. Die Regelung soll bis Ende 2014 befristet sein und für alle Arbeitnehmer gelte, welche in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten die Grundpflege von Patienten übernehmen.
Ab dem 01.01.2012 und am 01.01.2013 soll der vorgenannte Lohn dann nochmals um jeweils 0,25 € steigen.
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1.6.2010 von administrator.
Nachdem der zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen mit seiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für einigen Presserummel gesorgt hatte, haben die Richter der Großen Strafkammer des EGMR klargestellt, dass die Drohung mit vorsätzlicher Misshandlung als unmenschliche Behandlung im Sinn des absoluten Folterverbots der Menschenrechtskonvention einzustufen ist, so dass Deutschland wegen des Verstoßes gegen selbiges verurteilt wurde.
Hintergrund des Verfahrens war die Tatsache, dass dem Kläger während seiner polizeilichen Vernehmung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die Zufügung von Schmerzen angedroht wurde, wenn er den Aufenthaltsort des vom Kläger damals entführten Bankierssohn nicht preigäbe, nachdem die Ermittler bei der Vernehmung des Klägers davon ausgingen, dass der Junge noch am Leben sei was tatsächlich nicht mehr der Fall war.
Eine vom Kläger offenbar angestrebte Wiederaufnahme des Verfahrens wird es jedoch nicht geben, nachdem der Kläger mit seiner Beschwerde dahingehend, er habe kein faires Strafverfahren durchlaufen, nicht durchdrang.
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