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Bundesverwaltungsgericht erklärt Postmindestlohn für unwirksam

Dieser Eintrag stammt von administrator Am 28.1.2010 @ 12:00 In Allgemein | Keine Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte mit seinem am 28.01.2010 veröffentlichten Entscheidung (Az. 8 C 19.09). dass die in der Postmindestlohnverordnung festgeschriebene und Anfang 2008 in Kraft getretenen Mindestlöhne von 9,80 Euro pro Stunde für Zusteller sowie 8,40 Euro für Verteiler und Fahrer wegen einer Verletzung des bei Ausarbeitung der Verordnung nach § 1 Abs. 3a Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz a.F. zwingend vorgesehenen Beteiligungsrechte der Mitbewerber, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände unwirksam seien und gab damit Klagen der Mitbewerber PIN, TNT sowie der von Post-Wettbewerbern getragene Arbeitgeberverband BdKEP statt.

Somit sind die vorgenannten Stundenlöhne von 9,80 beziehungsweise 8,40 Euro für die Beschäftigten der Postdienstbranche nicht mehr verbindlich.


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