Seit dem 24.10.2009 werden nunmehr auch die Branchen Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken und der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft durch die Einführung von Mindestlöhnen (s. die bereits eingestellten Artikel zum Thema Mindestlohn) vor Lohndumping geschützt.