Archive für Juli 2009

§ 622 Abs. 2, Satz 2 BGB wohl europarechtswidrig


Schon seit längerer Zeit gibt es unter Juristen die Diskussion, ob die Regelung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB, welche bestimmt, dass in einem Betrieb zurückgelegte Zeiten vor dem vollendeten 25. Lebensjahr bei der Betriebszughörigkeit und damit bei der Berechnung der nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden, gegen das höherrangige Europarecht verstossen. Mit der Einführung der genannten Regelung durch den Gesetzgeber sollte ein Anreiz für den Arbeitgeber geschaffen werden, jüngere Arbeitnehmer erleichtert einzustellen.

Das Landesarbeitsgericht hat Düsseldorf, welches gleichfalls Zweifel an der Europarechtskonformität der Regelung hatte, legte die Frage, ob § 622, Abs, 2, Satz 2 BGB von den deutschen Gerichten weiterhin anzuwenden sei, dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vor. Der Generalanwalt, dessen Auffassung in den meisten Fällen richtungsweisend für die später zu treffende Entscheidung ist, hat in seinen Schlussanträgen vom 7. Juli 2009 (Rs. 555/07) die Ansicht vertreten, dass § 622 Abs. 2, S. 1 BGB gegen das in den Art. 1 und 2 der Richtlinie 2007/78/EG normierte Verbot der Altersdiskriminierung verstosse und damit von den deutschen Gerichten unangewendet bleiben müsse.

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