Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs Rechtsanwaltsblog für Oktober, 2008.
2.10.2008 von administrator.
Voraussichtlich im Frühjahr 2009 soll das vom Bundeskabinett am 01.10.2008 beschlossene neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft treten, welches die Rechte der Bahnkunden erheblich stärkt und bei Zugverspätungen ab einer Stunde (maßgeblich ist die Abweichung zwischen geplanter und tatsächlicher Ankunftzeit) eine Fahrpreisrückerstattung in Höhe von 25%, ab zwei Stunden in Höhe von 50% vorsieht.
Auch soll ab einer 20 minütigen Verspätung im Nahverkehr der kostenfreie Umstieg auf andere nicht reservierungspflichtige Züge (demnach auch ICE) gewährt und die Bahn zur Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 50,– € verplichtet wird, wenn der letzte planmäßige Zug nach 20.00 Uhr ausfällt und das Ziel nicht vor 1.00 Uhr morgens erreicht werden kann oder im Nahverkehr zur Nachtzeit (23.00 Uhr - 5.00 Uhr) eine mindestens 60 minütige Verspätung eintritt.
Bei Verspätungen im Nahverkehr ab 20 Minuten haben Bahnkunden dann zusätzlich Anspruch auf Benutzung eines alternativen Zuges sowie Anspruch auf Ersatz der notwendigen Fahrkosten.
Diese Neuregelungen werden allerdings dann keine Anwendung finden, wenn die Erstattung unter 4,– € betrüge oder Verspätungen oder Ausfälle von der Bahn nicht zu vertreten sind und durch äußere Umstände hervorgerufen werden.
Geschrieben in Allgemein | Drucken | Keine Kommentare »